Impfungen

Impfungen gemäß den Empfehlungen des des RKI können bei Vorlage des Impfausweises und entsprechender Indikation jeden Dienstag ohne Voranmeldung durchgeführt werden.

Ausgenommen hiervon sind:

  • Reiseschutzimpfungen, die nach vorheriger (kostenpflichtiger) Beratung und individueller Terminvergabe durchgeführt werden
  • Impfungen gegen Covid 19, die nur nach Anmeldung und Sammelterminvergabe durchgeführt werden können, da hier noch immer keine Einzeldosen zur Verfügung stehen.

Wir impfen Dienstags von 8:30 – 10:30 Uhr und von 15:00 bis 17:00Uhr

Saisonale Influenza Impfung 2024 („Grippe-Impfung“):
Ab 01.10.2024 Impfen wir ebenfalls Dienstags und ggf. anlässlich der terminierten Sprechstunde entsprechend den Vorgaben von STIKO und KBV:

Für wen die Impfung zulasten der GKV erfolgen kann:
Die Schutzimpfungs-Richtlinie gibt vor, welche Impfungen bei welchen Personen
zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vorgenommen werden
können. Grundlage bilden die jeweils aktuellen Empfehlungen der STIKO, über
deren Übernahme in die SI-RL der G-BA beschließt und von denen er nur mit
Begründung abweichen kann.
Danach ist die Influenzaimpfung vorgesehen für:
› Personen ab 60 Jahre
› Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicher
Gefährdung infolge eines Grundleidens, beispielsweise:
· chronische Herz-Kreislauf-, Leber-, Nieren- oder Stoffwechselkrankheiten,
chronische Krankheiten der Atmungsorgane, HIV-Infektion, chronische
neurologische Grundkrankheiten wie Multiple Sklerose mit durch
Infektionen getriggerten Schüben sowie vergleichbar schwere chronische
neurologische Erkrankungen, die zu respiratorischen Einschränkungen
führen können
› Schwangere ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel (bei erhöhtem Risiko
infolge eines Grundleidens ab erstem Schwangerschaftsdrittel)
› Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen
› Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt lebende oder
von ihnen betreute Risikopersonen gefährden könnten
› Personen mit beruflich bedingten Indikationen zur Impfung aufgrund erhöhter
Gefährdung, zum Beispiel bei Personen mit viel Publikumsverkehr und beim
medizinischen Personal
Hochdosis-Impfstoff für Personen ab 60 Jahre
Die STIKO empfiehlt, bei Personen ab dem Alter von 60 Jahren einen inaktivierten
Hochdosis-Influenza-Impfstoff (mit jeweils aktueller von der WHO empfohlener
Antigenkombination) zu verwenden.
Im Vergleich zu herkömmlichen Influenza-Impfstoffen enthält der inaktivierte
Hochdosis-Impfstoff die vierfache Antigenmenge. Ältere Menschen sprechen in
der Regel auf Influenza-Impfstoffe nicht so gut an wie jüngere, da das
Immunsystem mit zunehmendem Alter schwächer wird. Die erhöhte
Antigenmenge soll bei dieser Personengruppe eine verbesserte Immunantwort
bewirken. In Deutschland ist aktuell nur der Influenza-Hochdosis-Impfstoff
Efluelda® von Sanofi zugelassen.

Quelle: KBV PraxisInfo Praxisinformation Influenza / September 2024