Impfen und Schimpfen

Selbstverständlich beteiligt sich unsere Praxis an den Impfungen gegen COVID-19 und zwar entsprechend den gesetzlichen Vorgaben. Diese sind für die Ärzteschaft bindend und nicht etwa optional.

Die aktuell gültige Corona-Impfverordnung finden Sie hier: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/CoronaImpfV_BAnz_AT_01.04.2021_V1.pdf

Derzeit sind die Impfstoffe weltweit noch knapp. In Deutschland werden sie zentral auf die Bundesländer verteilt. Ob, welche und wieviel Impfstoffe uns als Praxis zugeteilt werden, erfahren wir meist mit nur sehr kurzem Planungsvorlauf, so dass uns allen ein sehr hohes Maß an Flexibilität abverlangt wird.

Die Impfstoffe sind weltweit noch so knapp, dass nicht jeder seinen Wunschimpfstoff zum persönlichen Wunschtermin angeboten bekommen kann. Dafür können unsere Medizinischen Fachangestellten aber nichts und es ist daher weder sinnvoll noch zielführend, die eigene Enttäuschung lautstark und zum Teil in beleidigender Weise an ihnen abzuarbeiten.

Selbstverständlich hat jede und jeder das gute Recht, bestimmte Impfstoffe abzulehnen. Dann muss im Zweifelsfall gewartet werden, bis ausreichend Impfstoff der gewünschten Sorte verfügbar ist, um individuellen Bedürfnissen nachkommen zu können. Gemäß der Coronaimpfverodnung gibt es kein verbrieftes Recht auf freie Wahl eines bestimmten Impfstoffs.

Wir als Praxis sehen uns als Teil der Lösung in der Coronakrise und nicht als Teil des Problems und werden daher weiter das zur Impfung anbieten, was uns zugeteilt wird. Allerdings behalten wir uns vor, Personen, die beleidigend oder ausfällig werden, künftig der Praxis zu verweisen und nicht weiter zu behandeln.

Dr. Christoph Klein-Galczinsky und Dr. Peter Vogt